A.
I.
Die Beschwerdeführer sind Professoren an wissenschaftlichen Hochschulen in den Bundesländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein. Sie sind in Planstellen der BesGr. C 4 und C 3 der Bundesbesoldungsordnung C, Anlage II zum
II.
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