fristlose Kündigung wegen Strafanzeige gegen Arbeitgeber
LAG Köln, Urteil vom 07.01.2000 - Aktenzeichen 4 Sa 1273/99
DRsp Nr. 2000/3913
fristlose Kündigung wegen Strafanzeige gegen Arbeitgeber
»Eine Strafanzeige gegen den Arbeitgeber berechtigt jedenfalls dann zur fristlosen Kündigung, wenn sie aus der alleinigen Motivation erstattet wird, den Arbeitgeber zu schädigen.«