Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 06.05.2015 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die fristlose Kündigung der Beklagten vom 07.10.2014 nicht aufgelöst worden ist,
b) 2. 3.
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