Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 15.04.2015 -
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis weder durch die fristlose Kündigung vom 30.09.2014 noch durch die ordentliche Kündigung vom 26.11.2014 mit Ablauf des 31.05.2015 beendet wird.
Auf den Antrag der Beklagten wird das Arbeitsverhältnis zum 31.05.2015 gegen Zahlung einer Abfindung von 41.360,00 Euro brutto aufgelöst.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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