LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 28.01.2013
16 Sa 593/12
Normen:
BGB § 626 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 17.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 978/11

Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Rohrleitungsmonteurs wegen Ausführung von Arbeiten auf eigene Rechnung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.01.2013 - Aktenzeichen 16 Sa 593/12

DRsp Nr. 2016/16388

Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Rohrleitungsmonteurs wegen Ausführung von Arbeiten auf eigene Rechnung

Ein Arbeitnehmer verletzt seine Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers aus § 241 Abs. 2 BGB erheblich, wenn er während des bestehenden Arbeitsverhältnisses eine Konkurrenztätigkeit ausübt.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 17. April 2012 - 1 Ca 978/11 - teilweise abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung.

Die Beklagte betreibt ein Unternehmen, das sich mit der Reinigung und Sanierung von Rohren befasst. Sie beschäftigt etwa 15 Arbeitnehmer.

Der am xxxxxxxxx geborene, verheiratete und zwei Kindern zum Unterhalt verpflichtete Kläger war seit 15. August 2000 als Rohrleitungsmonteur bei der Beklagten zu einer Bruttomonatsvergütung von 3000 € beschäftigt. Bei der Beklagten ist ein Betriebsrat gebildet, dessen Obmann der Kläger ist.