LAG Hamm - Urteil vom 14.08.2015
13 Sa 576/15
Normen:
§ 626 Abs. 1 BGB;
Vorinstanzen:
ArbG Iserlohn, vom 04.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2003/14

Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Kraftfahrers wegen Nichteinhaltung einer Dienstanweisung und wegen Bedrohung eines Kollegen

LAG Hamm, Urteil vom 14.08.2015 - Aktenzeichen 13 Sa 576/15

DRsp Nr. 2015/17642

Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Kraftfahrers wegen Nichteinhaltung einer Dienstanweisung und wegen Bedrohung eines Kollegen

Hat ein Arbeitnehmer auf einen rechtmäßigen Vorhalt eines Arbeitskollegen mit einer Handgreiflichkeit reagiert, indem er diesen am Kragen fasste, diesen aber auf eine entsprechende Aufforderung sofort wieder losgelassen, so rechtfertigt dies nicht die fristlose Kündigung eines zum Kündigungszeitpunkt etwas mehr als 3,5 Jahre bestehenden Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers, der seiner Ehefrau und zwei Kindern gegenüber unterhaltspflichtig ist.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 04.03.2015 - 3 Ca 2003/14 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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Normenkette:

§ 626 Abs. 1 BGB;

Tatbestand

Der am 27.11.1982 geborene Kläger ist verheiratet und zwei Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet. Er trat mit Wirkung ab 04.04.2011 als Kraftfahrer für den Transport von Wäsche und Instrumenten zu einer Bruttomonatsvergütung von zuletzt 2.743,94 € in die Dienste der Beklagten, bei der etwa 500 Arbeitnehmer beschäftigt sind. Der Kläger ist Ersatzmitglied in dem im Betrieb bestehenden Betriebsrat und nahm letztmals am 24.09.2014 an einer Betriebsratssitzung teil.