Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 04.03.2015 -
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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Der am 27.11.1982 geborene Kläger ist verheiratet und zwei Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet. Er trat mit Wirkung ab 04.04.2011 als Kraftfahrer für den Transport von Wäsche und Instrumenten zu einer Bruttomonatsvergütung von zuletzt 2.743,94 € in die Dienste der Beklagten, bei der etwa 500 Arbeitnehmer beschäftigt sind. Der Kläger ist Ersatzmitglied in dem im Betrieb bestehenden Betriebsrat und nahm letztmals am 24.09.2014 an einer Betriebsratssitzung teil.
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