LAG Köln - Urteil vom 12.02.2020
11 Sa 285/19
Normen:
BGB § 626 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 20.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 20 Ca 7404/18

Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines angestellten Lehrers wegen des Versuchs der Eingehung einer Liebesbeziehung zu einer 14-jährigen Schülerin

LAG Köln, Urteil vom 12.02.2020 - Aktenzeichen 11 Sa 285/19

DRsp Nr. 2020/13971

Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines angestellten Lehrers wegen des Versuchs der Eingehung einer Liebesbeziehung zu einer 14-jährigen Schülerin

1. Dass ein angestellter Lehrer über einen längeren Zeitraum versucht, in einem persönlichen Kontakt eine Liebesbeziehung zu einer 14-jährigen Schülerin einzugehen, ist an sich geeignet, die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen.2. Dabei wird die objektive Wiederholungsgefahr und damit das Risiko künftiger Beeinträchtigungen des Arbeitsverhältnisses auch ohne vorherige Abmahnung indiziert, dass der Arbeitnehmer schwerwiegend, über einen längeren Zeitraum und vorsätzlich seine arbeitsvertraglichen Pflichten als Lehrer missachtet hat, wobei ihm klar sein musste, dass sein Verhalten durch den Arbeitnehmer nicht hingenommen wird. Die Behauptung des Arbeitnehmers, er habe sein Verhalten von sich aus korrigiert, ist auch dann nicht geeignet, eine negative Prognose auszuräumen, wenn der Lehrer weiterhin Interesse an der Schülerin gezeigt hat, obwohl diese ihn zurück gewiesen hat und er zu keinem Zeitpunkt objektiv überprüfbar, etwa durch Äußerung gegenüber Dritten, zu erkennen gegeben hat, dass er die Unangemessenheit seines Verhaltens einsieht und bereut oder von ihm als spießig empfundene Moralvorstellungen nunmehr akzeptiert.

Tenor