[01] Die Politierechtbank Mechelen hat mit Beschluss vom 11. Juni 2001, beim Gerichtshof eingegangen am 18. Juni 2001, gemäß Artikel 234 EG eine Frage nach der Auslegung der Artikel 10 EG und 39 EG zur Vorabentscheidung vorgelegt.
und rechtlicher Rahmen
[02] Herr van Lent ist belgischer Staatsangehöriger und wohnt in der Gemeinde Putte (Belgien).
[03] Im Rahmen einer Straßenkontrolle am Sonntag, dem 22. August 1999, in Willebroek (Belgien) wurde festgestellt, dass Herr van Lent mit einem Personenwagen unterwegs war, der ein luxemburgisches Nummernschild trug.
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