Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Soziale Sicherheit - Nationale Regelung, durch die inländischen und ausländischen Personenstandsurkunden unterschiedliche Beweiskraft beigemessen wird
SG Hamburg, Beschluß vom 12.09.1994 - Aktenzeichen 15 J 653/91
DRsp Nr. 2004/10620
Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Soziale Sicherheit - Nationale Regelung, durch die inländischen und ausländischen Personenstandsurkunden unterschiedliche Beweiskraft beigemessen wird
»Es wird die Entscheidung des EuGH eingeholt zu folgender Frage:Ob und inwieweit bindet das Gemeinschaftsrecht die deutschen Sozialversicherungsträger und Gerichte dahin gehend, daß ausländische Personenstandsurkunden sowie ausländische Gerichtsurteile, die Personenstandsdaten feststellen oder berichtigen, im Verfahren über sozialrechtliche Leistungsansprüche verbindlich sind.«