Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Anerkennung von im nationalen öffentlichen Dienst zurück gelegten Beschäftigungszeiten durch einen Mitgliedstaat zum Zweck der Festsetzung des Arbeitsentgelts und des Dienstalters der Arbeitnehmer - Nichtberücksichtigung von in der öffentlichen Verwaltung eines anderen Mitgliedstaats zurückgelegten Dienstzeiten bei Gemeinschaftsbürgern - Versteckte Diskriminierung - Unzulässigkeit
EuGH, Urteil vom 12.03.1998 - Aktenzeichen Rs C-187/96
DRsp Nr. 2000/4599
Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Anerkennung von im nationalen öffentlichen Dienst zurück gelegten Beschäftigungszeiten durch einen Mitgliedstaat zum Zweck der Festsetzung des Arbeitsentgelts und des Dienstalters der Arbeitnehmer - Nichtberücksichtigung von in der öffentlichen Verwaltung eines anderen Mitgliedstaats zurückgelegten Dienstzeiten bei Gemeinschaftsbürgern - Versteckte Diskriminierung - Unzulässigkeit
(Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Griechische Republik)
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