EuGH - Urteil vom 12.03.1998
Rs C-187/96
Normen:
EG-Vertrag Art. 5, Art. 48; Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 Art. 7 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EuGH Slg. 1998, I-1095 (Kommission/Griechenland)
ZUM-RD 1998, 309

Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Anerkennung von im nationalen öffentlichen Dienst zurück gelegten Beschäftigungszeiten durch einen Mitgliedstaat zum Zweck der Festsetzung des Arbeitsentgelts und des Dienstalters der Arbeitnehmer - Nichtberücksichtigung von in der öffentlichen Verwaltung eines anderen Mitgliedstaats zurückgelegten Dienstzeiten bei Gemeinschaftsbürgern - Versteckte Diskriminierung - Unzulässigkeit

EuGH, Urteil vom 12.03.1998 - Aktenzeichen Rs C-187/96

DRsp Nr. 2000/4599

Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Anerkennung von im nationalen öffentlichen Dienst zurück gelegten Beschäftigungszeiten durch einen Mitgliedstaat zum Zweck der Festsetzung des Arbeitsentgelts und des Dienstalters der Arbeitnehmer - Nichtberücksichtigung von in der öffentlichen Verwaltung eines anderen Mitgliedstaats zurückgelegten Dienstzeiten bei Gemeinschaftsbürgern - Versteckte Diskriminierung - Unzulässigkeit

(Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Griechische Republik)