ArbG Berlin, vom 30.10.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 27 Ca 218/90
Freizeitausgleich und Arbeitsunfähigkeit
LAG Berlin, Urteil vom 20.03.1991 - Aktenzeichen 13 Sa 113/90
DRsp Nr. 2002/8161
Freizeitausgleich und Arbeitsunfähigkeit
Es besteht kein Recht auf weiteren bezahlten Freizeitausgleich, wenn der Arbeitnehmer nach der Festlegung des durch Vorarbeit erworbenen Freizeitausgleichstages an dem dafür vorgesehenen Arbeitstag arbeitsunfähig erkrankt.