I. Die Berufung des Klägers wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Zahlung von Weihnachtsgeld für die Jahre 2011 und 2012. Dem liegt ausweislich des Tatbestandes des klageabweisenden Urteils des Arbeitsgerichts Schwerin vom 21.08.2013 -
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