Die Parteien streiten über die Freistellung von Energiekosten während des Ruhestands eines Arbeitnehmers.
Der am 13.01.14xx geborene, verheiratete Kläger wurde 1963 von dem Eigenbetrieb Stadtwerke der Stadt G1xxxxxxxxxxx eingestellt. Durch Umwandlungsbeschluss vom 05.06.1978 wurde der Eigenbetrieb nach §
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