Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 06.04.2011 - 7 BV 234/11 - wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten um den Umfang der dem Betriebsrat zustehenden Freistellungen.
Die Arbeitgeberin ist eine internationale Luftfahrtgesellschaft, die in K ihre Hauptverwaltung unterhält.
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