1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 11.11.2009 -
2, Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Der Betriebsrat begehrt die Freistellung von einer Forderung in Höhe des Betrages von 232,05 EUR, den ihm der "Party- und Zelteservice K." für den Transport und die Gebrauchsüberlassung von acht Stehtischen (Höhe ca. 112 cm; Durchmesser ca. 70 cm) in Rechnung gestellt hat (folgend: (Miet-)Kosten). Auf die Rechnung der Firma K. vom 11.05.2009 (Bl. 4 d.A.) wird verwiesen.
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