I.
Die Beteiligten streiten in der Beschwerdeinstanz noch über die Frage, ob ein Freistellungsbeschluss des Antragsgegners und Beteiligten zu 5), der bei der Arbeitgeberin, der Beteiligten zu 6), gebildete Betriebsrat, rechtsunwirksam ist. Die Antragsteller zu 1) bis 3) sind ordentliche Mitglieder des Betriebsrats, der Beteiligte zu 4) ist ein inzwischen ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied. Der Betriebsrat besteht aus insgesamt elf ordentlichen Betriebsratsmitgliedern.
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