OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 19.04.2021
20 A 781/19.PVL
Normen:
LPVG NRW § 42 Abs. 5 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 40 K 810/18

Freistellung eines Personalratsmitglieds für eine Schulungsmaßnahme für vier Tage unter Übernahme der Kosten (hier: Stellenbewertung und Eingruppierung nach der Entgeltordnung: TVöD-VKA und Eingruppierungsverzeichnis NRW)

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.04.2021 - Aktenzeichen 20 A 781/19.PVL

DRsp Nr. 2021/7071

Freistellung eines Personalratsmitglieds für eine Schulungsmaßnahme für vier Tage unter Übernahme der Kosten (hier: Stellenbewertung und Eingruppierung nach der Entgeltordnung: TVöD -VKA und Eingruppierungsverzeichnis NRW)

Tenor

Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt, soweit es den Antrag zu 1. betrifft.

Im Übrigen wird der angegriffene Beschluss geändert.

Es wird festgestellt, dass die Beteiligte verpflichtet ist, das Personalratsmitglied Monika Q. für eine Schulungsmaßnahme "Stellenbewertung und Eingruppierung nach der Entgeltordnung: TVöD -VKA und Eingruppierungsverzeichnis NRW" für vier Tage unter Übernahme der Kosten freizustellen.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

LPVG NRW § 42 Abs. 5 S. 1;

Gründe

I.

1. 2.