I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 2.) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Cottbus vom 18. Juni 2020 -
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten über die Freistellung von den Kosten der Seminarteilnahme (Seminargebühren und Hotelkosten), die durch die Teilnahme der Vertrauensperson der Schwerbehinderten an dem Seminar "Datenschutz und Gleichbehandlung: Als SBV Benachteiligungen wirksam verhindern" entstanden sind.
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