Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt, soweit der Antragsteller zu 3. seine Beschwerde zurückgenommen hat.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Antragsteller sind Mitglieder des Beteiligten zu 1. Am 25. August 2016 beantragten sie bei diesem ohne Erfolg, sie zu dem fünftägigen "Grundlagenseminar zur neuen Entgeltordnung TVöD -VKA und zum Eingruppierungsverzeichnis TVöD NRW" des Deutschen Gewerkschaftsbundes zu entsenden. Themen des Seminars sollten sein:
- Grundsätze des Eingruppierungsrechts des TVöD -VKA, insbesondere Grundlagen des neuen Eingruppierungsrechts
- Besonderheit: Eingruppierungsverzeichnis TVöD NRW
- Struktur und Inhalte der neuen Entgeltordnung des TVöD -VKA
- Grundsätzliche Regelungen, Tätigkeitsmerkmale
- Eingruppierungen bei Neueinstellungen ab dem 1. Januar 2017
- Überleitungs- und Besitzstandsrecht des TVöD -VKA
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