Auf die Berufung des Klägers hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 25.06.2009 in Sachen
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Gehalt für Dezember 2008 in Höhe von 3.442,81 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2009 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um den Gehaltsanspruch des Klägers für den Monat Dezember 2008.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|