OLG Karlsruhe - Urteil vom 24.05.2022
14 U 270/20
Normen:
BGB § 280 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
MDR 2022, 1270
Vorinstanzen:
LG Freiburg, vom 27.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 265/19
LG Freiburg, vom 17.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 199/19

Freischaltung eines gelöschten Beitrags auf facebookUnwirksamkeit von NutzungsbedingungenFehlendes Verfahren zur Prüfung der Rechtmäßigkeit von Löschungen

OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.05.2022 - Aktenzeichen 14 U 270/20

DRsp Nr. 2022/15136

Freischaltung eines gelöschten Beitrags auf "facebook" Unwirksamkeit von Nutzungsbedingungen Fehlendes Verfahren zur Prüfung der Rechtmäßigkeit von Löschungen

Zur Vermeidung einer unangemessenen Benachteiligung eines Nutzers eines sozialen Netzwerks, der sich einer Löschung bzw. Sperrung ausgesetzt sieht, ist in den Nutzungsbedingungen ein geordnetes Verfahren zur Prüfung der Rechtmäßigkeit solcher Maßnahmen vorzusehen.

Tenor

1.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Freiburg im Breisgau vom 17.07.2020, Az. 5 O 199/19, im Kostenpunkt aufgehoben und wie folgt abgeändert: a) Der Beklagten wird aufgegeben, den am 03.04.2019 gelöschten Beitrag des Klägers wieder freizuschalten:

"Früher war die Wahrscheinlichkeit auch nicht so groß vom Flüchtling gemessert oder vergewaltigt zu werden"

b) c) d) e) 2. 3. 4. 5. 6.