Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 31.10.2012 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Parteien streiten über die Zulässigkeit des Rechtsweges, im Beschwerdeverfahren jedoch nur noch gestützt darauf, dass der Kläger im Rahmen seiner Tätigkeit für die Beklagte als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen sei.
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