Die Parteien streiten über den Bestand des Arbeitsverhältnisses der Klägerin.
Die am geborene, verheiratete Klägerin war seit dem 22.04.1985 als Verwaltungsangestellte am (IfE) in C. Teilzeitbeschäftigt. Sie erhielt Vergütung nach Vergütungsgruppe VI b
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