1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 31.03.2009 -
2. Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 31.03.2009 teilweise abgeändert:
a) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 2.057,00 - nebst 5 % Prozentpunkten an Zinsen über dem Basiszinssatz auf 187,00 - monatlich beginnend mit dem 01.03.2009 zu zahlen.
b) Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, auch über den Zeitraum Dezember 2009 hinaus für die Dauer der Freistellung des Klägers als Personalratsmitglied die IT-Fachbetreuerzulage an den Kläger zu zahlen.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des gesamten Rechtsstreits.
4. Die Revision wird zugelassen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|