Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberinnen wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 26. Februar 2008 - 8 TaBV 43/07 - teilweise aufgehoben soweit dieses über den Antrag des Betriebsrats auf Eingruppierung der Arbeitnehmerin V in das betriebliche Vergütungssystem VTFF entschieden hat.
In diesem Umfang wird das Verfahren zur neuen Anhörung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen!
A. Die Beteiligten streiten über die Eingruppierung einer Arbeitnehmerin.
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