LAG Düsseldorf - Urteil vom 12.01.2011
12 Sa 1411/10
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 626 Abs. 1; BGB § 626 Abs. 2; GewO § 106; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; KSchG § 9 Abs. 1 S. 2; KSchG § 14 Abs. 1; KSchG § 14 Abs. 2; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Mönchengladbach, vom 01.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 451/10

Fortbestehendes Arbeitsverhältnis bei einvernehmlicher Abstellung eines leitenden Angestellten als Fremdgeschäftsführer einer Tochtergesellschaft; unwirksame außerordentliche und ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zur Pflichtverletzung; unerhebliche Beeinträchtigung des fortbestehenden Arbeitsverhältnis durch angelastete Geschäftsführertätigkeit; unbestimmter Weiterbeschäftigungsantrag bei jahrzehntelanger Fremdgeschäftsführertätigkeit

LAG Düsseldorf, Urteil vom 12.01.2011 - Aktenzeichen 12 Sa 1411/10

DRsp Nr. 2011/3939

Fortbestehendes Arbeitsverhältnis bei einvernehmlicher Abstellung eines leitenden Angestellten als Fremdgeschäftsführer einer Tochtergesellschaft; unwirksame außerordentliche und ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zur Pflichtverletzung; unerhebliche Beeinträchtigung des fortbestehenden Arbeitsverhältnis durch angelastete Geschäftsführertätigkeit; unbestimmter Weiterbeschäftigungsantrag bei jahrzehntelanger Fremdgeschäftsführertätigkeit

1. Die einvernehmliche Abstellung eines leitenden Angestellten als "Fremdgeschäftsführer" zu einer anderen Gesellschaft in der Unternehmensgruppe lässt nicht ohne weiteres den Willen der Parteien ersehen, den Arbeitsvertrag in einen Geschäftsführer-Dienstvertrag umzuwandeln. 2. Einzelfallentscheidung zur Frage, ob eine Verletzung von Fremdgeschäftsführer-Pflichten zugleich einen Grund zur außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses abgibt (BAG, Urteil vom 27.11.2008, GWR 2009, 123).

Leitsätze der Redaktion: