LAG Köln - Urteil vom 21.06.2010
5 Sa 1472/09
Normen:
BGB § 242; BGB § 294; BGB § 296 Abs. 1; BGB § 362; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 615; BUrlG § 7 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 25.06.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 4967/08

Fortbestehender Urlaubsanspruch bei unbestimmter Urlaubsfestlegung; Erforderlichkeit eines tatsächlichen Angebotes zur Vollzeitbeschäftigung bei betrieblicher Kurzarbeitsvereinbarung

LAG Köln, Urteil vom 21.06.2010 - Aktenzeichen 5 Sa 1472/09

DRsp Nr. 2010/13801

Fortbestehender Urlaubsanspruch bei unbestimmter Urlaubsfestlegung; Erforderlichkeit eines tatsächlichen Angebotes zur Vollzeitbeschäftigung bei betrieblicher Kurzarbeitsvereinbarung

Eine wirksame Urlaubsgewährung setzt voraus, dass für den Arbeitnehmer im Vorhinein erkennbar ist, an welchen Tagen und für welchen Zeitraum er von seiner Arbeitspflicht befreit ist.

1. Im laufenden Arbeitsverhältnis ist gemäß § 294 BGB grundsätzlich ein tatsächliches Arbeitsangebot erforderlich; dazu hat der Arbeitnehmer den Arbeitsort in Arbeitskleidung aufzusuchen und dort tatsächlich für die Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung zur Verfügung zu stehen.