Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 29.09.2010 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Elternzeit der Klägerin bis zur Vollendung des dritten Jahres ihres zuletzt geborenen Kindes fortbesteht.
Die Klägerin trat zum 01.04.2002 in die Dienste der Beklagten, die ein Leasingunternehmen an insgesamt acht Standorten betreibt. Die Klägerin war als Vertriebsmitarbeiterin im Innendienst der Betriebsstätte F. in Vollzeit zu einem monatlichen Gehalt von zuletzt 3.585,83 € brutto beschäftigt.
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