LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 06.02.2014
5 Sa 324/13
Normen:
EFZG § 3 Abs. 1 S. 1; EFZG § 3 Abs. 3; EFZG § 8 Abs. 1 S. 1; SBG X § 115 Abs. 1; ZPO § 286;
Fundstellen:
EzA-SD 2014, 3
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 14.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 609/13

Fortbestand des Entgeltfortzahlungsanspruchs bei arbeitgeberseitiger Kündigung aus Anlass der ArbeitsunfähigkeitAnscheinsbeweis bei AnlasskündigungZahlungsanspruch der Krankenkasse gegen die gekündigte Arbeitnehmerin aus übergegangenem Recht

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.02.2014 - Aktenzeichen 5 Sa 324/13

DRsp Nr. 2014/5995

Fortbestand des Entgeltfortzahlungsanspruchs bei arbeitgeberseitiger Kündigung aus Anlass der ArbeitsunfähigkeitAnscheinsbeweis bei AnlasskündigungZahlungsanspruch der Krankenkasse gegen die gekündigte Arbeitnehmerin aus übergegangenem Recht

Ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der Anzeige der Arbeitsunfähigkeit und dem nachfolgenden Kündigungsausspruch bietet den Anscheinsbeweis, dass der Arbeitgeber die Kündigung gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit ausgesprochen hat. Dabei muss die Arbeitsunfähigkeit nicht der alleinige Grund für die Kündigung sein, sie muss nur Anlass zum Ausspruch der Kündigung gewesen sein.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 14.08.2013 - Az.: 5 Ca 609/13 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EFZG § 3 Abs. 1 S. 1; EFZG § 3 Abs. 3; EFZG § 8 Abs. 1 S. 1; SBG X § 115 Abs. 1; ZPO § 286;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Entgeltfortzahlungsansprüche aus übergegangenem Recht.