Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 14.08.2013 - Az.:
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Entgeltfortzahlungsansprüche aus übergegangenem Recht.
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