LAG Niedersachsen - Urteil vom 05.06.2012
1 Sa 5/12
Normen:
ArbGG § 67 Abs. 3; BGB § 306 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 1 S. 2; ZPO § 282;
Vorinstanzen:
ArbG Nienburg, vom 17.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 120/11

Formularmäßige Vereinbarung eines als Provision ins Verdienen zu bringenden Fixums; Rechtsfolgen der Teilunwirksamkeit einer Vergütungsklausel im Arbeitsvertrag

LAG Niedersachsen, Urteil vom 05.06.2012 - Aktenzeichen 1 Sa 5/12

DRsp Nr. 2012/18303

Formularmäßige Vereinbarung eines als Provision ins Verdienen zu bringenden Fixums; Rechtsfolgen der Teilunwirksamkeit einer Vergütungsklausel im Arbeitsvertrag

Eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers i. S. v. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB kann sich auch daraus ergeben, dass eine Vergütungsregelung in sich widersprüchlich ist, weil einerseits ein "Fixum" versprochen wird, was andererseits als Provision ins Verdienen gebracht werden soll. Ist die Klausel hierzu teilbar, lässt sich eine angemessene Vergütungsregelung durch Streichung des unwirksamen Teils (blue-pencil-Test) aufrecht erhalten.

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Nienburg vom 17. November 2011 - - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ArbGG § 67 Abs. 3; BGB § 306 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 1 S. 2; ZPO § 282;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im zweiten Rechtszug noch um Zahlungssprüche aus Klage und Widerklage.