Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 19. Januar 2017 –
Die Beklagte zu 1. wird verurteilt, an den Kläger 60.000,00 EUR (in Worten: Sechzigtausend und 0/100 Euro) netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02. Oktober 2018 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Darlehensvertrag zum Schulungsvertrag zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 1. vom 30.12.2012/13.01.2011 unwirksam ist.
Hinsichtlich der mit der Berufung weiterverfolgten erstinstanzlichen Anträge zu 1. und 2. ist der Rechtsstreit infolge übereinstimmender Teilerledigungserklärungen in der Hauptsache erledigt.
Der Kläger hat die erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|