Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 09.07.2013 in Sachen3 Ca 1418/13 h wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch um einen vertraglich vereinbarten Anspruch der Klägerin auf Rückzahlung von Ausbildungskosten.
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