Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts C-Stadt vom 6. April 2016 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens vor dem Bundesarbeitsgericht -
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 175.109,16 Euro festgesetzt.
Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche der Beklagten wegen Wettbewerbsverstößen der Klägerin.
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