1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 21.07.2020, Az.
2. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, an das Arbeitsgericht Nürnberg zurückverwiesen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um gegenseitige Ansprüche aus einem durch ordentliche Arbeitnehmerkündigung beendeten Arbeitsverhältnis.
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