Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 01.10.2020 -
Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung
Der Kläger ist 60 Jahre alt. Er war seit dem 01.08.2019 bei der Beklagten als Werker/Maschinenwerker beschäftigt. Hierfür erhielt er zuletzt vereinbarungsgemäß ein Bruttomonatsentgelt in Höhe von 3.031,00 EUR.
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