Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 23.09.2020 - Az.:
Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
3.Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsrechtsstreits.
4.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen, soweit ihre Berufung zurückgewiesen wurde (Verurteilung zur Zahlung von Annahmeverzugslohn in Höhe von 666,19 € brutto nebst Zinsen).
Die Parteien streiten um ausstehende Vergütung für den Monat April 2020.
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