Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. April 2021 und des Sozialgerichts Berlin vom 25. August 2020 aufgehoben, und die Beklagte wird unter Änderung ihres Bescheids vom 5. Februar 2019 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 8. Mai 2019 verurteilt, der Klägerin eine Weiterbildungsprämie iHv 1000 Euro für das Bestehen des ersten Teils der gestreckten Abschlussprüfung am 29. Oktober 2018 zu gewähren.
Die Beklagte hat der Klägerin ihre notwendigen außergerichtlichen Kosten für das gesamte Verfahren zu erstatten.
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