Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 09.02.2011 - 4 Ca 925 a/10 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über eine tarifliche Sonderzahlung für das Jahr 2009.
Der Kläger ist seit dem 01.10.2008 bei der Beklagten als OperationstechnischerAngestellter mit einer monatlichen Bruttovergütung in Höhe von 2.106,59 EUR beschäftigt. Er ist seit dem Jahr 2008 Mitglied in der Gewerkschaft ver.di. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag vom 22.03.2007 in der Fassung vom 21.11.2008 über die Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung Anwendung.
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