1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 23.07.2008 - 4 Ca 938/08 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob das Tarifwerk der D T AG mit Tarifstand 24. Juni 2007 weiter auf das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis Anwendung findet.
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