LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 07.05.2013
15 Sa 698/12
Normen:
MTV Verband Deutscher Großbäckereien und Gewerkschaft NGG § 9 Abs. 2; BGB § 611;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 28.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 7034/11

Feststellungsinteresse für EingruppierungsklageArbeitgeber zahlt Entgelt ohne Anwendung TarifvertragGezahltes Entgelt in Höhe des tariflichen Entgelts

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.05.2013 - Aktenzeichen 15 Sa 698/12

DRsp Nr. 2013/24370

Feststellungsinteresse für Eingruppierungsklage Arbeitgeber zahlt Entgelt ohne Anwendung TarifvertragGezahltes Entgelt in Höhe des tariflichen Entgelts

Da der Arbeitgeber den tariflichen Vergütungsvorschriften genügt, wenn er eine Vergütung zahlt, deren Höhe den tariflichen Sätzen entspricht (BAG 12. November 1986 - 4 AZR 737/85 - Rn. 14; BAG 1. Juni 1988 - 4 AZR 13/88 - Rn. 22), besteht für eine Eingruppierungsfeststellungsklage in der Privatwirtschaft kein Feststellungsinteresse (mehr) wenn der Arbeitgeber zudem eine Erklärung abgibt, wonach alle Vergütungsbestandteile zukünftig auf der Basis einer Vergütungshöhe entsprechend der begehrten Lohngruppe gezahlt werden.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 28. März 2012 - 15 Ca 7034/11 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat der Kläger zu tragen, die Kosten des Berufungsrechtszuges hat die Beklagte zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

MTV Verband Deutscher Großbäckereien und Gewerkschaft NGG § 9 Abs. 2; BGB § 611;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die vom Kläger begehrte Feststellung, dass die Beklagte zur Zahlung von Vergütung an den Kläger gemäß einer bestimmten Lohngruppe des geltenden Lohn- und Gehaltstarifvertrag verpflichtet ist.