BAG - Urteil vom 27.04.2022
4 AZR 463/21
Normen:
ZPO § 256; Bundes-Angestelltentarifvertrag-O § 22; Bundes-Angestelltentarifvertrag-O § 23; Bundes-Angestelltentarifvertrag-O Anlage 1a Vergütungsgruppe Vc, Vb; Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände geltenden Fassung (TVöD/VKA) § 12; Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände geltenden Fassung (TVöD/VKA) § 37; Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände geltenden Fassung (TVöD/VKA) Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) Teil A Abschnitt I Entgeltgruppe 8, Entgeltgruppe 9a; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) § 29a; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) § 29b;
Fundstellen:
BAGE 177, 338
EzA TVG _ 4 R_ckgruppierung Nr. 8
EzA-SD 2022, 12
NZA 2022, 1427
Vorinstanzen:
LAG Chemnitz, vom 07.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 261/20
ArbG Dresden, vom 01.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2383/19

Feststellungsinteresse beim EingruppierungsfeststellungsantragTarifliche Überleitungssystematik für die in den TVöD/VKA übergeleiteten BeschäftigtenDarlegungs- und Beweislast für eine höhere EingruppierungGrundsatz der korrigierenden Rückgruppierung bei Überleitung in neue systemähnliche tarifliche EingruppierungsregelungenBegrenzter Vertrauensschutz des Beschäftigten durch Stellenbewertung und StellenausschreibungDarlegung objektiver Fehlerhaftigkeit bei Anwendung des Grundsatzes zur korrigierenden RückgruppierungTatsachenvortrag zur gerichtlichen Bestimmung von Arbeitsvorgängen i.S.d. § 12 Abs. 2 TVöD/VKAWahrung der Ausschlussfrist nach § 37 Abs. 1 TVöD/VKAAuslegung eines Antrags auf Höhergruppierung nach § 29b TVöD/VKA

BAG, Urteil vom 27.04.2022 - Aktenzeichen 4 AZR 463/21

DRsp Nr. 2022/10676

Feststellungsinteresse beim Eingruppierungsfeststellungsantrag Tarifliche Überleitungssystematik für die in den TVöD/VKA übergeleiteten Beschäftigten Darlegungs- und Beweislast für eine höhere Eingruppierung Grundsatz der korrigierenden Rückgruppierung bei Überleitung in neue systemähnliche tarifliche Eingruppierungsregelungen Begrenzter Vertrauensschutz des Beschäftigten durch Stellenbewertung und Stellenausschreibung Darlegung objektiver Fehlerhaftigkeit bei Anwendung des Grundsatzes zur korrigierenden Rückgruppierung Tatsachenvortrag zur gerichtlichen Bestimmung von Arbeitsvorgängen i.S.d. § 12 Abs. 2 TVöD/VKA Wahrung der Ausschlussfrist nach § 37 Abs. 1 TVöD/VKA Auslegung eines Antrags auf Höhergruppierung nach § 29b TVöD/VKA