Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 21.08.2013, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Vertragsverhältnis als Arbeitsverhältnis, oder aber als Subunternehmer - und damit als selbständiges dienstvertragliches Verhältnis zu werten ist, sowie über die Beendigung dieses Rechtsverhältnisses.
Der Kläger war ab dem 04.02.2013 für den Beklagten als Lkw-Fahrer im Güterverkehr tätig. Diese Tätigkeit verrichtete er unter Verwendung eines Lkws des Beklagten.
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