Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Dienststelle der Beteiligten zu 2. besteht neben der Zentrale aus zahlreichen personalvertretungsrechtlich verselbständigten Teildienststellen, bei denen jeweils Teilpersonalräte gewählt wurden. Der Beteiligte zu 1. ist der bei der Beteiligten zu 2. gebildete Gesamtpersonalrat. Der Antragsteller ist sowohl Mitglied des Beteiligten zu 1. als auch Mitglied des bei der verselbständigten Nebenstelle I. gebildeten Teilpersonalrats.
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