OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 06.07.2020
20 A 4056/18.PVB
Normen:
BPersVG § 82 Abs. 2 S. 1; BPersVG § 82 Abs. 3;
Fundstellen:
DÖV 2021, 315
Vorinstanzen:
VG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 33 K 10509/17

Feststellung von personalvertretungsrechtlichen Rechtsverletzungen hinsichtlich Beschlüssen über die Zustimmung zu Dienstvereinbarungen; Bestehen einer Verpflichtung zu einer (erneuten) Anhörung der Teilpersonalräte

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.07.2020 - Aktenzeichen 20 A 4056/18.PVB

DRsp Nr. 2021/356

Feststellung von personalvertretungsrechtlichen Rechtsverletzungen hinsichtlich Beschlüssen über die Zustimmung zu Dienstvereinbarungen; Bestehen einer Verpflichtung zu einer (erneuten) Anhörung der Teilpersonalräte

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BPersVG § 82 Abs. 2 S. 1; BPersVG § 82 Abs. 3;

Gründe

I.

Die Dienststelle der Beteiligten zu 2. besteht neben der Zentrale aus zahlreichen personalvertretungsrechtlich verselbständigten Teildienststellen, bei denen jeweils Teilpersonalräte gewählt wurden. Der Beteiligte zu 1. ist der bei der Beteiligten zu 2. gebildete Gesamtpersonalrat. Der Antragsteller ist sowohl Mitglied des Beteiligten zu 1. als auch Mitglied des bei der verselbständigten Nebenstelle I. gebildeten Teilpersonalrats.