LSG Hamburg - Urteil vom 20.07.2021
L 3 SB 6/20
Normen:
SGB X § 48;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 07.01.2020 - Vorinstanzaktenzeichen S 54 SB 506/16

Feststellung eines höheren Grades der Behinderung nach dem SGB IXBerücksichtigung von Funktionseinschränkungen statt festgestellter Diagnosen

LSG Hamburg, Urteil vom 20.07.2021 - Aktenzeichen L 3 SB 6/20

DRsp Nr. 2022/14924

Feststellung eines höheren Grades der Behinderung nach dem SGB IX Berücksichtigung von Funktionseinschränkungen statt festgestellter Diagnosen

Das Vorliegen einer Adipositas per magna führt für sich betrachtet nicht zur Feststellung eines Grades der Behinderung - GdB - nach dem SGB IX. Dazu sind lediglich die Folgewirkungen der Adipositas zu betrachten.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts vom 7. Januar 2020 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB X § 48;

Tatbestand

Der Kläger begehrt die Feststellung eines höheren Grades der Behinderung (im Folgenden: GdB) sowie der Voraussetzungen für die Erteilung mehrerer Merkzeichen.