Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts vom 7. Januar 2020 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Feststellung eines höheren Grades der Behinderung (im Folgenden: GdB) sowie der Voraussetzungen für die Erteilung mehrerer Merkzeichen.
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