Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hamburg vom 5. Februar 2019 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
it ihrer Berufung begehrt die Klägerin noch die Feststellung eines Grades der Behinderung (im Folgenden: GdB) von mindestens 70.
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