Die Berufung wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat dem Kläger 1/3 der notwendigen Kosten des Widerspruchs- und Klageverfahrens, für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) von mindestens 50 statt nunmehr 40 (gemäß einem Teilanerkenntnis des Beklagten vom 13. November 2020, zuvor 30) und mithin die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft.
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