Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 23.12.2021 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten ist die Feststellung des Merkzeichens aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) streitig.
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