Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 16.2.2016 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten der Klägerin sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Feststellung eines GdB von mindestens 50.
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