Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Schleswig vom 20. Mai 2020 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die 1965 geborene Klägerin begehrt die Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft bei Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|