LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 14.02.2020
L 2 SB 54/18
Normen:
SGB IX § 2 Abs. 1; SGB IX a.F. § 69 Abs. 1; SGB IX a.F. § 69 Abs. 3; SGB IX a.F. § 70 Abs. 2; SGB IX § 152 Abs. 1; SGB IX § 152 Abs. 3; SGB IX § 153 Abs. 2; VersMedV § 2; VersMedV Anlage Teil A Nr. 3 Buchst. c)-d); VersMedV Anlage Teil B Nr. 15.1;
Vorinstanzen:
SG Kiel, vom 08.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 15 SB 55/16

Feststellung des GdB im Schwerbehindertenrecht nach dem SGB IX bei einer DiabeteserkrankungVorliegen einer signifikanten Teilhabebeeinträchtigung durch den Therapieaufwand mit gravierender Beeinträchtigung in der Lebensführung

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.02.2020 - Aktenzeichen L 2 SB 54/18

DRsp Nr. 2020/3673

Feststellung des GdB im Schwerbehindertenrecht nach dem SGB IX bei einer Diabeteserkrankung Vorliegen einer signifikanten Teilhabebeeinträchtigung durch den Therapieaufwand mit gravierender Beeinträchtigung in der Lebensführung

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 8. Juni 2018 aufgehoben. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 2. März 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. April 2016 verurteilt, dem Kläger ab Februar 2017 einen GdB von 50 zuzuerkennen. Der Beklagte erstattet dem Kläger seine notwendigen außergerichtlichen Kosten für beide Instanzen. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IX § 2 Abs. 1; SGB IX a.F. § 69 Abs. 1; SGB IX a.F. § 69 Abs. 3; SGB IX a.F. § 70 Abs. 2; SGB IX § 152 Abs. 1; SGB IX § 152 Abs. 3; SGB IX § 153 Abs. 2; VersMedV § 2; VersMedV Anlage Teil A Nr. 3 Buchst. c)-d); VersMedV Anlage Teil B Nr. 15.1;

Tatbestand

Der am 1960 geborene Kläger begehrt die Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft mit Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Strittig ist dabei vor allem die Bewertung seiner Diabeteserkrankung.

Mit Feststellungsbescheid vom 11. Juli 2012 stellte der Beklagte bei dem Kläger einen GdB von 20 fest. Grundlage waren dabei folgende Behinderungen, hier mitgeteilt mit den verwaltungsinternen Einzelbewertungen.